Das Schwerpunktbereichsstudium wird durch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgeschlossen.


abhängig von der jeweiligen Hochschule


abhängig von der jeweiligen Hochschule


Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.


Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule


Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz – BbgJAG

  • schriftlicher Antrag
  • Nachweise über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. abgeschlossene Zwischenprüfung, Leistungsnachweise).

Zur Prüfung werden Sie durch die jeweilige Hochschule zugelassen, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben sowie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

  • bestandene Zwischenprüfung
  • Leistungsnachweis in einem Schwerpunktbereich
  • weitere spezifische Voraussetzungen der jeweiligen Hochschule

  • Sie melden sich mit einem schriftlichen Antrag und allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hochschule fristgerecht zur Prüfung an.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.

Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht


Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule (z.B. dem Prüfungsamt) informieren.


die jeweilige Hochschule


Studium, Jura, universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, SPB, Universität, Prüfung, Rechtswissenschaft, Hochschule, Abschluss, Prüfungsamt, Referendariat