Dienstleistung
Studium im Schwerpunktbereich abschließen
Das Schwerpunktbereichsstudium wird durch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgeschlossen.
Welche Fristen muss ich beachten?
abhängig von der jeweiligen Hochschule
Bearbeitungsdauer
abhängig von der jeweiligen Hochschule
Ausführliche Beschreibung
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.
Rechtsgrundlage(n)
Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule
Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz – BbgJAG
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Nachweise über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. abgeschlossene Zwischenprüfung, Leistungsnachweise).
Voraussetzungen
Zur Prüfung werden Sie durch die jeweilige Hochschule zugelassen, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben sowie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- bestandene Zwischenprüfung
- Leistungsnachweis in einem Schwerpunktbereich
- weitere spezifische Voraussetzungen der jeweiligen Hochschule
Verfahrensablauf
- Sie melden sich mit einem schriftlichen Antrag und allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hochschule fristgerecht zur Prüfung an.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule (z.B. dem Prüfungsamt) informieren.
Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule