Dienstleistung
Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: EUR 12,00
Gebühr: EUR 12,00
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
Gebühr: EUR 6,00
Gebühr: EUR 6,00
Ausführliche Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
-
einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Onlineantrag Sterbeurkunde
Zuständige Stelle
Der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.
Schlagwörter
Personenstandsurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Sterbeurkunde