Dienstleistung
Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen
Sie haben für Ihr Sozialstrukturförderungs-Projekt den Zuwendungsbescheid vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten? Wenn Sie auf Rechtsmittel verzichten, können Sie die Projektmittel noch vor Ablauf der Klagefrist beziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Das BMZ muss Ihren Rechtsmittelverzicht nicht bearbeiten, da er unmittelbar wirksam wird.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.
Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur aus Kapitel 2302 Titel 687 03 (Neufassung mit Wir-kung vom 01.01.2021)
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung Rechtsmittelverzicht
Voraussetzungen
Sie haben für ein Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten.
Verfahrensablauf
Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid des BMZ für ein Projekt der Sozialstrukturförderung erhalten, können Sie Ihre Mitteilung über den Verzicht auf Rechtsmittel online oder formlos per E-Mail oder Post einreichen:
Rechtsmittelverzicht online über das Bundesportal mitteilen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.
Rechtsmittelverzicht per E-Mail oder Post mitteilen:
- Senden Sie Ihre formlose, unterschriebene Mitteilung, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten, per E-Mail oder postalisch an das BMZ.
- Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.
Rechtsbehelf
entfällt
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.