Wie Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten anzeigen können.


1 – 6 Wochen


Sie können die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten hier anzeigen.

Diese Formulare richten sich an Menschen, die in Brandenburg als psychosoziale Prozessbegleiterin/psychosozialer Prozessbegleiter tätig sind und die Beendigung Ihrer Tätigkeit oder die Änderung persönlicher Daten anzeigen möchten.


Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren

(PsychPbG) vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525, 2529)

Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (BbgAGPsychPbG) vom 20. Dezember 2016 (GVBl. I Nr. 29)

Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung) vom 9. Januar 2017 (GVBl. II Nr. 2)


Sie müssen als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin im Land Brandenburg anerkannt sein.


Sie können die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten schriftlich oder elektronisch anzeigen.

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.


Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

Referat III.5
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam


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