Dienstleistung
Meldung eines Kulturdenkmals (Fundmeldung) Entgegennahme
Ausführliche Beschreibung
Funde sind Sachen, Mehrheiten von Sachen, Teile oder Spuren von Sachen, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Denkmale handelt. Deren Entdeckung ist unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Untere Denkmalschutzbehörden des Landes Brandenburg
Schlagwörter
Kulturdenkmal, Denkmalsschutz