Wenn Sie einzelne Informationen zur Liegenschaftskarte benötigen, können Sie diesbezüglich bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen. Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich Auszüge aus der Liegenschaftskarte zu beantragen.


Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der  Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg


Übliche Postzustellungsdauer bzw. per E-Mail, persönlich oder telefonisch.


Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER möglich.

Wenn Sie einzelne Informationen zu einem Flurstück in der Liegenschaftskarte benötigen, können Sie diesbezüglich bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen.

Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich Auszüge aus der Liegenschaftskarte zu beantragen.


Brandenburgviewer

  • Soweit auch personenbezogene Daten bereitgestellt werden sollen, muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft dargelegt werden und der Betroffene darf kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Bereitstellung haben.

Die selbständige Einsicht kann im Internet erfolgen. Entsprechend der Anfrage wird die Auskunft schriftlich, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erteilt.


Landkreise und kreisfreie Städte, Katasterbehörden


Auskunft, Liegenschaftskataster, Einsicht