Dienstleistung
Liegenschaftsbuch Auskunft
Wenn Sie einzelne Informationen zu einem Flurstück benötigen, können Sie diesbezüglich bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen. Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
Bearbeitungsdauer
übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (E-Mail, persönlich, telefonisch)
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie einzelne Informationen zu einem Flurstück benötigen, können Sie diesbezüglich bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen.
Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens Vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I – 2019, Nr. 32)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung.
Voraussetzungen
Soweit auch personenbezogene Daten bereitgestellt werden sollen, muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft dargelegt werden und der Betroffene darf kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Bereitstellung haben.
Verfahrensablauf
Entsprechend der Anfrage wird die Auskunft schriftlich, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erteilt.
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte - Katasterbehörden