Sie möchten den Betreuungsplatz in der Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort dauerhaft kündigen?


Die Kündigung muss zu einem bestimmten Datum beim Träger der Kindertageseinrichtung eingehen. Die Frist richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung.



Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

Wenn Ihr Kind die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) nicht mehr besuchen soll, müssen Sie den Betreuungsvertrag beim Träger kündigen.

Der Träger der Kindertagesstätte meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von allen sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Alternativ kann die Kündigung auch online mit der Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter erfolgen (bitte entsprechendes Dokument unterschreiben und im Antrag hochladen).


Satzung der jeweiligen Kommune


  • schriftliche Kündigung bzw. OnlineKündigung des Betreuungsplatzes in der Kindertageseinrichtung
  • bei Online-Kündigung: von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung

Die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten zur Beendigung des Betreuungsvertrages muss vorliegen (Nachweis durch Unterschrift oder unterschriebenes zusätzliches Dokument).


Sie kündigen den Betreuungsvertrag beim Träger der Kindertagesstätte. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung von der zuständigen Gemeinde. Der Träger meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab.


Auch wenn der Träger der Kindertagesstätte das Kind in der jeweiligen Einrichtung abmeldet, sollten Sie auch der Einrichtung Bescheid geben, damit man Ihr Kind gegebenenfalls verabschieden kann.


Ämter, kreisfreie Städte, Gemeinden


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