Wenn Sie Aale besetzen, fertigen Sie für jeden Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen an. Hier geben Sie an, in welchem Gewässer Sie welches Besatzmaterial besetzt haben, das Durchschnittsgewicht der Besatzfische, das Gesamtgewicht und die Herkunft des Besatzmaterials.

Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie diese an die obere Fischereibehörde.


  • Sie fassen Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie übermitteln die Angaben an die obere Fischereibehörde.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Meldung entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt.
  • Sie sind verpflichtet die der Meldung zugrundeliegenden Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Abteilung Landwirtschaft

Referat L4, Fachgebiet Fischerei


Aalfischerei, Aalbesatz, Aale