Dienstleistung
Jagdschein Ersatz
Wenn Ihr Jagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 64,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Ausführliche Beschreibung
Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Verlust des Jagdschein
ggf. Kopie des bereits erstellten Jagdscheins
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Schlagwörter
Jägerschein, Jagdwesen, Ersatzdokument, Jagen, Jagdschein, Jagd, Jagdkarte, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jagdpatent, Ersatz, Jägerei, Jagderlaubnis