Dienstleistung
Hochschulzeugnis erhalten
Nach Ihrer letzten erfolgreichen Prüfungsleistung werden die Abschlussdokumente von der jeweilige Hochschule erstellt.
Bearbeitungsdauer
abhängig von der jeweiligen Hochschule
Ausführliche Beschreibung
Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiums erhalten Sie ein Zeugnis, das die absolvierten Module des Studiengangs und das Thema der Abschlussarbeit unter Angabe der jeweiligen Bewertungen und der erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie die Gesamtnote enthält.
Zudem erhalten Sie eine Urkunde, mit welcher die Hochschule den Bachelor- oder Mastergrad verleiht.
Darüber hinaus erhalten Sie als Anlage zum Zeugnis ein in deutscher und englischer Sprache verfasstes Dokument (Diploma Supplement). Dieses beinhaltet Informationen insbesondere über die Hochschule, die Zugangsvoraussetzungen für das Studium, die Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbene Qualifikation.
Die Urkunde und das Zeugnis erhalten Sie in deutscher und – ggf. auf Antrag – auch in englischer Sprache. Auf Antrag bei der jeweiligen Hochschule können Sie diese auch in englischer Sprache erhalten. Einige Hochschulen haben in ihren Rahmenprüfungsordnungen auch eine Ausgabe von Dokumenten in beiden Sprachen vorgesehen, ohne dass es eines gesonderten Antrags bedarf.
Rechtsgrundlage(n)
Rahmenordnungen der Hochschulen für Studium, Prüfungen, Zugang und Zulassung
Studien-und Prüfungsordnungen der Hochschulen
§ 28 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
§ 6 Abs. 1 und 2 Hochschulprüfungsverordnung (HSPV)
Erforderliche Unterlagen
abhängig von Ihrer Hochschule und Ihrem Studiengang
Voraussetzungen
Sie haben alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht.
Verfahrensablauf
Ausstellung der Abschlussdokumente überwiegend von Amts wegen, gegebenenfalls auch auf Antrag.
Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf bei der jeweiligen Hochschule bzw. dem zuständigen Prüfungsamt informieren.
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Formulare: teilweise
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule