Wenn Sie für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm der Altenpflegehilfeausbildung einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.


Nach Ihrem Mittelabruf wird die Zuwendung zeitnah bzw. zur angegebenen Fälligkeit ausgezahlt.



Antragsfrist: 2 bis 4 Wochen

Es fallen keine Kosten an.


Klassenliste (*.pdf)


Sie haben einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm Altenpflegehilfeausbildung des LASV erhalten.

Dieser Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig.


Fordern Sie die Mittel online beim LASV ab.

Rufen Sie hierfür das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.

Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.

Das LASV prüft Ihren Mittelabruf und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

Das LASV veranlasst die Auszahlung.


Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein und die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden. Nach dem Bewilligungszeitraum besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel.


Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)


Förderung, Mittelabruf, Auszahlung, Pflegeschule, Altenpflegehilfe, Zuwendung