In vielen Kommunen können Sie für Ihren eingetragenen rechtsfähigen Verein finanzielle, materielle oder beratende Förderungen erhalten.


Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden. Die Antragsfrist richtet sich je nach Richtlinie der Kommune.


Es fallen keine Kosten für die Beantragung an.


Bearbeitungszeit variiert je nach Eingang und Haushaltslage somit kann keine definierte Bearbeitungszeit festgelegt werden.


Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und zu fördern. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen:

• finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied

• materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen und

• beratende Förderungen z.B. Unterstützung bei der Beantragung von Förderprogrammen.

Die Höhe und Art der Förderung ist individuell.

Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag von der zuständigen Stelle ausgezahlt, die materielle Leistung oder beratende Tätigkeit erbracht.

Bei einer materiellen Leistung kann eine Dokumentation anhand eines Protokolls erfolgen.

Eine beratende Tätigkeit, welche sich auf das Ausfüllen eines Antrages bezieht kann bereits vor der Antragstellung erfolgen.

Die Kommune fordert im Nachgang einen Fördermittelnachweis.


§ 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung

Kulturförderrichtlinie der jeweiligen Kommune

Sportförderrichtlinie der jeweiligen Kommune

 


Förderdatenbank des Bundes, der Länder und der EU

  • Antrag und ggf. weitere Unterlagen sowie Nachweise notwendig
  • wenn notwendig, separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
  • Einreichung einer aktuellen Vereinssatzung
  • Belehrung Subventionsbetrug

• Sitz des Vereins in der Kommune

• im Vereinsregister gemeldet

• Verein darf nicht ohne sachlichen Grund zukünftige und aktuelle Mitglieder diskriminieren


• Der Antrag muss schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

• Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen oder digitalen Bescheid.


Widerspruch ist mit Begründung zulässig


Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.

Es dürfen keine Vereinsaktivitäten gefördert werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.


Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter


Freiwillige Leistung, Verein, Unterstützung, Sportförderung, Freizeitförderung, Förderung, Zuwendung, Kulturförderung