Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt. Nach Zugang eines positiven Förderbescheides, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle zwecks Mittelabruf.


Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden.


Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt.

Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag zwecks Mittelabruf von der zuständigen Stelle ausgezahlt.

Anschließend muss ein Fördermittelnachweis erbracht werden.


§ 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung

kommunale Satzung/Richtlinie der jeweiligen Kommune

 


  • Angaben zur Bankverbindung falls noch nicht mit der Antragsstellung übermittelt
  • ggf. Nachweise über getätigte Ausgaben

  • Sie müssen die Unterlagen vollständig einreichen.
  • Der eingereichte Antrag muss rechtsgültig unterschrieben sein.
  • Falls notwendig muss ein separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden.

Die finanzielle Förderung wird Ihnen mit Bewilligung des Antrages ausgezahlt oder es bedarf eines separaten Antrags auf Auszahlung. Dies ist in der jeweiligen kommunalen Satzung/Richtlinie festgehalten.


Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.

Es dürfen keine Vereinsaktivitäten bezuschusst werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.


Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden


Zuwendung, Unterstützung, Freiwillige Leistung, Sportförderung, Kulturförderung, Verein, Auszahlung, Förderung