Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" beantragen. Beim Autofahren vor Ihrem 18. Geburtstag muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.


  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben,
  • Sie auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • die Verlängerung der Probezeit und
  • die Anordnung eines Aufbauseminars.

  • Nachweis über bestehende Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
  • gegebenenfalls: aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

für Bewerber:

•        Bei Erweiterung: Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis

•        Mindestalter 17 Jahre (Antragstellung 6 Monate vorher möglich)

•        ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

•        Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B

•        erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung

für Begleitpersonen:

•        Vollendung des 30. Lebensjahres

•        Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren

•        zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)


Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.


Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein


Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, Führerschein, Begleitetes Fahren, Führerschein auf Probe, BF 17