Sie suchen in Fragen der Betreuung fundierte Unterstützung, oder sind von einem vertrauten Menschen bevollmächtigt worden, an seiner statt zu entscheiden?


Es fallen keine Kosten an.


Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.


Seit 1992 gibt es das Betreuungsrecht. Das Gesetz gilt für Erwachsene, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Für sie kann das Gericht Betreuer bestellen, die ihnen helfen, sich im Umgang mit Behörden, Versicherungen, Banken, Vermietern und Ärzten zurecht zu finden.


Wird bei der Beratung vor Ort geprüft.


Wird im Rahmen der Beratung besprochen.


Landkreise, kreisfreie Städte


Betreuung, Betreuer, Betreuungsbehörde