Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.


Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 100 - 500

GeboMIK

Tarifstelle 14.7.2

Zulassungen von Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (§12 Abs. 5 WaffG

EUR 40,00 bis 150,00


Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.


einzelfallabhängig


  • es liegen besondere Gründe vor
  • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
  • es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
  • vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
  • es ist ein Einzelfall gegeben

Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:

  1. Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein,
  2. die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
  3. die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft
  4. die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Gegen die Ablehnung Ihres Antrages können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides Widerspruch einlegen.


keine

Kein Formular erforderlich.

Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Waffenbehörde einzureichen.

Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja


Informationen zum Thema Waffenrecht auf der Seite der Polizei
des Landes Nordrhein-Westfalen

Land Brandenburg:

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite der Polizei des Landes Brandenburg


Polizei NRW
https://polizei.brandenburg.de

Waffenbehörde bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg


Waffenbesitzkarte, Munitionserwerbsschein