Dienstleistung
Archivgut Verkürzung der Schutzfrist
Das BLHA bewahrt über 55 Kilometer Original-Dokumente aus über 800 Jahren brandenburgischer, deutscher und europäischer Geschichte, darunter zahlreiche Dokumente der Zeitgeschichte. Es steht der Allgemeinheit zu wissenschaftlichen und privaten Forschungen offen.
Bearbeitungsdauer
Ca. zwei bis vier Wochen.
Ausführliche Beschreibung
Das Archivgut im BLHA steht einer Einsichtnahme grundsätzlich offen. Das BLHA bewahrt über 55 Kilometer Original-Dokumente aus über 800 Jahren brandenburgischer, deutscher und europäischer Geschichte.
Zur Vorbereitung eines Besuchs oder einer Anfrage wird eine Recherche im Online-Archivinformationssystem Scope empfohlen. Die dort von Ihnen für Ihre Fragestellung ermittelten Archivalien können Sie in unserem Online-Bestellsystem für die Einsichtnahme im Lesesaal des BLHA vorbestellen. Bereits digitalisierte und online verfügbare Archivalien können Sie mit dem entsprechenden Link in unserer Online-Datenbank aufrufen und online nutzen.
In unserem Lesesaal können Sie, sofern rechtlich und aus Erhaltungsgründen möglich, selbst digital fotografieren oder alternativ die hauseigenen Scanstellen mit der Anfertigung von Aufnahmen beauftragen. Anfragen an das BLHA können Sie per Mail, auf dem Postweg oder per Telefon richten.
Das BLHA übernimmt und sichert das schriftliche Kulturgut des Landes Brandenburg. Seine Bestände und Sammlungen reichen vom 12. Jahrhundert bis in die jüngste Vergangenheit. Als Dienstleister für Verwaltung, Forschung und Gesellschaft ist es seine Aufgabe, das schriftliche Gedächtnis des Landes dauerhaft zu bewahren und physisch wie digital für eine breite Öffentlichkeit nutzbar zu machen.
Erforderliche Unterlagen
- Ein Schutzfristenverkürzungsantrag kann nur gestellt werden, wenn ein genehmigter Benutzungsantrag für das Jahr der Benutzung vorliegt.
- Für das Ausfüllen eines Benutzungsantrags und die Einsichtnahme in Archivgut sind keine Nachweise, Zeugnisse oder andere Unterlagen der nutzenden Person erforderlich.
- Beim Schutzfristenverkürzungsantrag können abhängig vom Forschungsthema und den zu nutzenden Archivalien Studien und Hochschulnachweise oder Zustimmungen betroffener Personen erforderlich sein.
Gegebenenfalls ist im Lesesaal die Vorlage des Personalausweises erforderlich.
Voraussetzungen
- Für die Benutzung von Archivgut müssen Nutzende ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
- Der Verkürzung von Schutzfristen darf das öffentliche Interesse nicht entgegenstehen.
Schutzfristen, die für Archivgut gelten, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine natürliche Person bezieht (personenbezogenes Archivgut), können verkürzt werden, wenn die betroffene Person oder ihre im Archivgesetz definierten Angehörigen der Benutzung zugestimmt haben, die Benutzung zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im rechtlichen Interesse eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist oder die Benutzung für die Durchführung eines wissenschaftlichen Vorhabens erforderlich ist und wenn sichergestellt ist, das schutzwürdige Belange der betroffenen Person und Dritter nicht beeinträchtigt werden, oder wenn das öffentliche Interesse an der Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens die schutzwürdigen Belange deutlich überwiegt.
Die Benutzung von Archivgut, für das Schutzfristen verkürzt wurden, kann an Bedingungen und Auflagen gebunden werden.
Verfahrensablauf
Einen Schutzfristenverkürzungsantrag stellen Sie auf folgende Weise:
- Für einen Schutzfristenverkürzungsantrag ist ein genehmigter Benutzungsantrag für das Jahr der Nutzung erforderlich.
- Der Benutzungsantrag und der Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen sind schriftlich zu stellen. Dafür hält das BLHA Formulare bereit.
- Die Verkürzung von Schutzfristen ist unter Angabe von Gründen zu beantragen. Die Verkürzung kann nur für einzelne Archivalieneinheiten oder fest umgrenzte Gruppen beantragt werden.
- Über die Verkürzung entscheidet der Direktor des BLHA. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt, bei Ablehnung unter Angabe der Gründe.
- Die Bestellung von Archivgut zur Einsichtnahme im BLHA erfolgt über das Online-Bestellsystem des BLHA.
- Wenn Sie Archivgut bestellen, für das Schutzfristen gelten, werden Sie darauf aufmerksam gemacht.
Rechtsbehelf
- Widerspruch (bei Ablehnung des Schutzfristenverkürzungsantrags)
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Schutzfristenverkürzungsbescheid entnehmen.
Zuständige Stelle
Das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA)