Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die  Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.

Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.

Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.


Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen


Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

  - Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

  - Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken


Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

  • im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder
  • Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder
  • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

sind.


Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Vereinigung im Grundbuch eintragen, Verschmelzung durch die Katasterbehörde (wenn beantragt)


Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure


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