Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.


Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.


Es fallen keine Kosten an.


Es gibt keine Bearbeitungsfrist.


Ausgefüllte Anzeige


  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.


Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.


Betreiber, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Kraftfahrzeuge, BImSchG, Luftschadstoffe, BImSchV