Dienstleistung
Akteneinsicht / Information zu Bau- und Kunstdenkmal beantragen
Auskunft über den etwaigen Denkmalwert erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 4 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
Für Eigentümer von Denkmalen: keine
Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes
Ausführliche Beschreibung
Bau- und Kunstdenkmale können zum Beispiel Gebäude, Teile von Gebäuden, Kunstgegenstände oder Wandmalereien, aber auch ganze Straßenzüge sein.
Im Land Brandenburg wird aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Gründen einem Objekt ein besonderer Wert zugesprochen. Diese Werte werden mit wissenschaftlichen Methoden und Forschungen festgestellt und führen schließlich zur Eintragung in die Denkmalliste.
Eine Erstinformation zu Bau- und Gartendenkmalen erhalten Sie über die Denkmaldatenbank des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.
Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange der Eigentümer nicht entgegenstehen, erhalten Sie die Akteneinsicht oder Information.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Eigentumsnachweis
- ggf. Bildmaterialien, historische Schriften oder Baupläne
Voraussetzungen
Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen. Der Akteneinsicht durch Dritte/ Auskunft an Dritte dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen
Verfahrensablauf
- Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
- Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
- Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
- Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
- Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht
Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Zuständige Stelle
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)