Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie das bei der oberen Fischereibehörde anzeigen.


  • Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie das vorher bei der oberen Fischereibehörde anzeigen und sich registrieren lassen.
  • Die obere Fischereibehörde erfasst die Angaben der Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter Vergabe einer Registriernummer in einem Register.

  • Sie zeigen die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der oberen Fischereibehörde an.
  • Sie geben an, ob Sie im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind, in welchem Gebiet Sie fischen und ab wann Sie mit der Aalfischerei beginnen.
  • Die Registrierung erfolgt nachdem Sie den Antrag bei der oberen Fischereibehörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten eine Registriernummer.

Wenn sich die Angaben nachträglich ändern oder wenn Sie die Aalfischerei einstellen (Löschung eines Berufsfischers als Aalfischer), muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden .


Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Abteilung Landwirtschaft

Referat L4, Fachgebiet Fischerei


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