Wenn Sie die Aalfischerei in einem Gebiet einstellen möchten, müssen Sie dies unverzüglich der oberen Fischereibehörde mitteilen.


  • Wenn Sie die Aalfischerei einstellen, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Aalfischerei abmelden).
  • Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt an, ab wann die Aalfischerei eingestellt wird.
  • Nach der Abmeldung von der Aalfischerei wird die erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Register gelöscht.

Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.


  • Sie melden die Aalfischerei bei der oberen Fischereibehörde ab.
  • In der Abmeldung sind die Kontaktdaten und die Registriernummer sowie Zeitpunkt der Abmeldung von der Aalfischerei anzugeben.
  • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Register entfernt.

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Abteilung Landwirtschaft

Referat L4, Fachgebiet Fischerei


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