Wenn Sie Fragen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder Anmerkungen zu dessen Aufgaben haben, können Sie das LBA gerne direkt kontaktieren.


Es fallen keine Kosten.



Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt 3 Tage. Das LBA gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. Einsenderinnen oder Einsendern ist eine Zwischennachricht zu erteilen, wenn die Beantwortung nicht innerhalb von 2 Wochen möglich ist.
Bearbeitungsdauer: 3 Tage

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Aufgabenbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)? Dann kontaktieren Sie das LBA. 

Ihr Fragen können Sie per Online-Formular stellen.


Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Es gelten keine Voraussetzungen.


Sie können Fragen zum Aufgabengebiet des LBA bevorzugt online stellen:

  • Öffnen Sie hier auf dem Bundesportal das Kontaktformular, mit dem Sie das LBA kontaktieren können. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Sie können optional Unterlagen als Datei hochladen.
  • Senden Sie Ihre Anfrage ab.
  • Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihre Anfrage und meldet sich bei Unklarheiten sowie fehlenden Informationen oder Unterlagen bei Ihnen. 
  • Das LBA beantwortet Ihre Anfrage.
     

  • Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

Luftfahrt, Drohnen, Fliegen, Fluggastrechte, Luftfahrt-Bundesamt, LBA, Passagierrechte