Dienstleistung
Wechsel des Bauleiters anzeigen
Den Wechsel eines Bauleiters müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Mitteilung ist bei Wechsel unverzüglich erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Kostenart: kostenfrei
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Ausführliche Beschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung über den Wechsel des Bauleiters in Textform.
Voraussetzungen
Der neue Bauleiter muss mit der Bauleitung des Bauvorhabens beauftragt sein.
Verfahrensablauf
Mitteilung des Namens des Bauleiters an die untere Bauaufsichtsbehörde in Textform.
Der Name des Bauleiters wird in das System eingepflegt.
Rechtsbehelf
kein
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.