Den Wechsel eines Bauleiters müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen.


Die Mitteilung ist bei Wechsel unverzüglich erforderlich.


Kostenart: kostenfrei


Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.


Mitteilung über den Wechsel des Bauleiters in Textform.


Der neue Bauleiter muss mit der Bauleitung des Bauvorhabens beauftragt sein.


Mitteilung des Namens des Bauleiters an die untere Bauaufsichtsbehörde in Textform.

Der Name des Bauleiters wird in das System eingepflegt.


Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.


Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.


Wechsel Bauleiter anzeigen, Bauleiterwechsel