Den Namen des Bauleiters müssen Sie als Bauherr der zuständigen Behörde mitteilen.


Die Mitteilung ist vor Baubeginn erforderlich.


Kostenart: kostenfrei


Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.


Mitteilung in Textform


Der Bauleiter muss mit der Bauleitung des Bauvorhabens beauftragt sein.


Mitteilung des Namens des Bauleiters an die untere Bauaufsichtsbehörde in Textform.

Der Name des Bauleiters wird in das System eingepflegt.


Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich:nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.


Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.


Bauleiter anzeigen, Bauleiter Name