Wenn Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass eine zivilgerichtliche Entscheidung (Urteil oder Beschluss) ergangen ist, welche Sie einsehen möchten, können Sie eine anonymisierte Abschrift dieser Entscheidung beantragen.


Entscheidungen der Brandenburger Gerichte können Sie unter Angabe Ihrer Postanschrift und des Aktenzeichens schriftlich oder per E-Mail bei der Verwaltung des jeweiligen Gerichts anfordern.

Soweit Entscheidungen in elektronischer Form vorliegen, können sie per E-Mail übermittelt werden. Wahlweise werden sie auch per Telefax oder in Papierform zugeschickt. Dafür sind folgende Kosten zu erstatten:

per E-Mail: 1,50 Euro bis max. 5,00 Euro je Entscheidung;

in Papierform oder per Telefax: 0,50 Euro je Seite.


Sofern Sie ein rechtliches Interesse an dem Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss) haben, können Sie diese beim jeweiligen Gericht anfordern.

Jedes deutsche Gericht bietet die Möglichkeit, die ergangenen Entscheidungen als vollständige Kopie herauszugeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Entscheidungen aber nur anonymisiert veröffentlicht, das heißt, alle Namen und sonstigen Angaben, die eine sachlich nicht gebotene Identifizierung der Verfahrensbeteiligten ermöglichen könnten, sind unkenntlich gemacht.


§ 299  Zivilprozessordnung (ZPO)


Siehe „Verfahrensablauf“

Für Strafverfahren gilt:

Die Antragstellerin/der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer (anonymisierten) Entscheidungsabschrift darlegen und es dürfen keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen bestehen, die eine Versagung der Erteilung einer (anonymisierten) Entscheidungsabschrift begründen, § 475 Absatz 1 i. V. m. Absatz 4 Strafprozessordnung (StPO).


Die anonymisierte Abschrift einer Gerichtsentscheidung kann nur durch das Gericht herausgegeben werden, welches das Urteil oder den Beschluss erlassen hat. Hierzu muss bei dem Gericht ein formloser Antrag gestellt werden. Nach Antragseingang wird dort geprüft, ob die begehrte Gerichtsentscheidung grundsätzlich dazu geeignet ist, an einen nicht am Verfahren beteiligten Dritten herausgegeben zu werden. Sollte dies der Fall sein, wird die Gerichtsentscheidung bezüglich sensibler Daten der Verfahrensbeteiligten anonymisiert und an die Antragstellerin/den Antragsteller versandt. Über die anfallenden Kosten ergeht sodann eine separate Kostenrechnung. 

Finden Sie die gewünschte Gerichtsentscheidung nicht im Internet, können Sie die Entscheidung auch direkt bei dem Gericht anfordern, das die Entscheidung erlassen hat.

 Dabei sollten Sie folgende Angaben machen:

  •  Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
  •  falls bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
  •  falls bekannt: Datum der Entscheidung
  •  eine grobe Beschreibung dessen, worum es in der Entscheidung geht
  •  eine kurze Darlegung Ihres berechtigten Interesses an der gerichtlichen Entscheidung (beispielsweise Präjudizwirkung für ein bestimmtes eigenes Verfahren)

Die Anforderung können Sie schriftlich per Brief oder Fax, persönlich oder elektronisch per E-Mail übermitteln. In der Regel wird die Entscheidung in derselben Form zurückgesandt, in der sie angefordert wurde.


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