Wenn Sie in einem staatlich reglementierten Justizberuf arbeiten wollen, müssen Sie nach Ihrer Mindeststudienzeit die erste juristische Prüfung absolvieren.

Sie haben die Mindeststudienzeit Ihres Jurastudiums erfüllt? Informieren Sie sich hier über die abschließende juristische Prüfung und die Zulassungsvoraussetzungen.


Meldung zur Herbstkampagne 2026: 04.05. – 12.06.2026

Meldung zur Frühjahrskampagne 2027: 02.11. – 11.12.2026


Für die erstmalige Zulassung fallen keine Gebühren an.

Für die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung nach erstmalig bestandener Prüfung erfragen Sie bitte die anfallenden Gebühren beim Gemeinsamen juristischen Prüfungsamt Berlin Brandenburg.


Die erste juristische Prüfung, vormals häufig als Staatsexamen bezeichnet, beendet Ihr Jurastudium an der Universität. Sie ist damit eine wichtige Grundlage, wenn Sie einen staatlich reglementierten Justizberuf ergreifen wollen. Dazu gehören beispielsweise folgende Berufe:

  • Rechtsanwältin oder -anwalt
  • Richterin oder Richter
  • Staatsanwältin oder Staatsanwalt
  • Notarin oder Notar

Die Prüfung ist unterteilt in:

  • die staatliche Pflichtfachprüfung
  • die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70 % der Gesamtnote, die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30 %. Beide Prüfungen beinhalten grundsätzlich jeweils einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.

Die Zulassung zur Prüfung erhalten Sie per Antrag.

Wenn Sie die erste juristische Prüfung abgeschlossen haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst antreten. Dieser wiederum ist eine Voraussetzung, um das zweite Staatsexamen abzulegen.


Die Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung sind in § 6 JAG 2003 i.V.m. § 4 JAO 2003 Brandenburg geregelt.


§ 5d Deutsches Richtergesetz (DRiG)
§ 5d Absatz 6 Deutsches Richtergesetz (DRiG)
§ 5a Absatz 4 Deutsches Richtergesetz (DRiG)

  • Kopie des Ausweises bzw. Reisepasses
  • ausgefülltes und ausgedrucktes (Online-) Antragsformular
  • Studienverlaufsbescheinigung über das gesamte Studium bis zum Zeitpunkt der Meldung (einschließlich eventueller Vorstudiengänge)
  • amtliche Leistungsübersicht
  • handschriftlicher und unterschriebener Lebenslauf
  • Praktikanachweise im Original
  • ggf. Nachweis für eine Meldefristverlängerung
  • ggf. Nachweis der Anerkennung auswärtig erbrachter Leistungen

ggf. Zeugnis der universitären Schwerpunktsprüfung nebst einer einfachen Kopie (keine Zulassungsvoraussetzung)


  • Erfolgreiche universitäre Zwischenprüfung
  • Sie haben die Mindeststudienzeit (2 Jahre) absolviert
  • Erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung, an einem rechtswissenschaftliche ausgerichteten Sprachkurs oder erfolgreiche Befassung mit rechtswissenschaftlichen Gegenständen in einer fremden Sprache (z.B. fremdsprachiger Moot-Court oder Auslandsstudium)
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung, in der praxisrelevante interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen vermittelt werden

Bitte beachten Sie:

§ 4 Abs. 1, Abs. 3 JAO Berlin 2003/Bbg JAO 2003 ordnet an, dass die Zulassung beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt innerhalb der Meldefrist schriftlich zu beantragen ist und diesem Antrag die Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 6 Abs. 1 JAG Berlin 2003/Bbg JAG 2003 beizufügen sind. Sämtliche erforderlichen Angaben, Unterlagen und Nachweise müssen innerhalb der Meldefrist eingereicht werden. Der Zulassungsantrag muss vollständig mit sämtlichen Unterlagen spätestens am letzten Tag der Meldefrist bei dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt eingehen; maßgeblich ist der Eingangsstempel der Behörde.

Nach § 4 Abs. 4 JAO Berlin 2003/Bbg JAO 2003 kann ein Zulassungsantrag nach dem Ende der Meldefrist nicht mehr zurückgenommen werden


Die vollständigen Unterlagen sind an die folgende Adresse zu senden (bis auf Weiteres nur postalisch):

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Salzburger Str. 21-25

10825 Berlin

Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält etwa drei bis vier Wochen vor dem Klausurtermin mit der Ladung einen Zulassungsbescheid durch einfachen Brief.

In der Regel wird zuvor auch eine Mail verschickt, wenn die Unterlagen vollständig eingegangen sind.


Widerspruch gegen die Feststellung des Ergebnisses der Prüfungen.


Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin


Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin


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