Unglücksfälle und sonstige unerwartete Vorkommnisse die Sie der AuW unverzüglich mitzuteilen haben, sind insbesondere:

  1. Brände, die zu Gefährdungen von Bewohnenden führen,
  2. Explosionen, Überschwemmungen, Stromausfall, Ausfall der Wärmeversorgung und sonstige Einwirkungen höherer Gewalt, die zu Beeinträchtigungen von Bewohnenden führen können,
  3. Ausfall von wichtigen technischen Anlagen (z.B. Notrufanlagen, Fahrstuhl) über 48 Stunden,
  4. Suizide und Suizidversuche von Bewohnenden,
  5. ungeklärte Abwesenheit von Bewohnenden bei hinreichendem Verdacht auf Schädigung (z.B. bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden, Notwendigkeit polizeilicher Unterstützung),
  6. Verdacht auf Straftaten gegen Bewohnende, insbesondere gegen deren Leib und/oder Leben und/oder Freiheit,
  7. Ereignisse, die deutlich über alltägliche, geringfügige oder situativ erklärbare Konflikte hinausgehen (Beispiele: körperliche Gewalt mit einer Schädigung bei Bewohnenden, welche medizinische Maßnahmen erfordern, schwerwiegende und/oder wiederholte sexuelle Übergriffe, Verletzungen von Bewohnenden als unmittelbare Folge einer Pflege- bzw. Betreuungshandlung),
  8. alle Ereignisse, die eine besondere öffentliche Wirksamkeit entfalten können. (z. B. beim Einsatz von Feuerwehr, (Teil-)Evakuierungen.)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Aufsicht für unterstützende Wohnformen

Je nach Standort der Wohnform:

- Postfach 10 01 23
03001 Cottbus

- Postfach 19 51
15209 Frankfurt (Oder)

- Postfach 60 15 51
14415 Potsdam