Dienstleistung
Besondere Vorkommnisse in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen Entgegennahme
Welche Fristen muss ich beachten?
unverzüglich
Ausführliche Beschreibung
Unglücksfälle und sonstige unerwartete Vorkommnisse die Sie der AuW unverzüglich mitzuteilen haben, sind insbesondere:
- Brände, die zu Gefährdungen von Bewohnenden führen,
- Explosionen, Überschwemmungen, Stromausfall, Ausfall der Wärmeversorgung und sonstige Einwirkungen höherer Gewalt, die zu Beeinträchtigungen von Bewohnenden führen können,
- Ausfall von wichtigen technischen Anlagen (z.B. Notrufanlagen, Fahrstuhl) über 48 Stunden,
- Suizide und Suizidversuche von Bewohnenden,
- ungeklärte Abwesenheit von Bewohnenden bei hinreichendem Verdacht auf Schädigung (z.B. bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden, Notwendigkeit polizeilicher Unterstützung),
- Verdacht auf Straftaten gegen Bewohnende, insbesondere gegen deren Leib und/oder Leben und/oder Freiheit,
- Ereignisse, die deutlich über alltägliche, geringfügige oder situativ erklärbare Konflikte hinausgehen (Beispiele: körperliche Gewalt mit einer Schädigung bei Bewohnenden, welche medizinische Maßnahmen erfordern, schwerwiegende und/oder wiederholte sexuelle Übergriffe, Verletzungen von Bewohnenden als unmittelbare Folge einer Pflege- bzw. Betreuungshandlung),
- alle Ereignisse, die eine besondere öffentliche Wirksamkeit entfalten können. (z. B. beim Einsatz von Feuerwehr, (Teil-)Evakuierungen.)
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung
Aufsicht für unterstützende Wohnformen
Je nach Standort der Wohnform:
- Postfach 10 01 23
03001 Cottbus
- Postfach 19 51
15209 Frankfurt (Oder)
- Postfach 60 15 51
14415 Potsdam