Dienstleistung
Leitungspersonal Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen Entgegennahme
Ausführliche Beschreibung
Als Betreiber von Einrichtungen im Sinne des § 4 BbgPBWOG müssen Sie den Namen, die berufliche Ausbildung und den Werdegang der Leitung sowie der Pflegedienstleitung beziehungsweise der entsprechenden Leitung in Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen gegenüber der Aufsicht für unterstützende Wohnformen anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 12 Abs. 1 Nr.2 BbgPBWoG
Gesetz über das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen
Je nach Standort der Wohnform:
- Postfach 10 01 23
03001 Cottbus
- Postfach 19 51
15209 Frankfurt (Oder)
- Postfach 60 15 51
14415 Potsdam