Als Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung nach dem BbgPBWoG haben Sie, z.B. auf Aufforderung der Aufsicht für unterstützende Wohnformen zur Vorbereitung der grundsätzlich jährlich stattfindenden Regelprüfung Ihr Personal an diese zu melden.


Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen

Je nach Standort der Wohnform:

- Postfach 10 01 23
03001 Cottbus

- Postfach 19 51
15209 Frankfurt (Oder)

- Postfach 60 15 51
14415 Potsdam