Beabsichtigen Sie den Betrieb einer Einrichtung gemäß § 4 BbgPBWoG müssen Sie im Rahmen der Absichtsanzeige gegenüber der Aufsicht für unterstützende Wohnformen einen Stellenplan zur personellen Umsetzung des Konzeptes vorlegen.


Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen

Je nach Standort der Wohnform:

- Postfach 10 01 23
03001 Cottbus

- Postfach 19 51
15209 Frankfurt (Oder)

- Postfach 60 15 51
14415 Potsdam