Dienstleistung
Personalmeldung Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen Entgegennahme
Ausführliche Beschreibung
Beabsichtigen Sie den Betrieb einer Einrichtung gemäß § 4 BbgPBWoG müssen Sie im Rahmen der Absichtsanzeige gegenüber der Aufsicht für unterstützende Wohnformen einen Stellenplan zur personellen Umsetzung des Konzeptes vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 12 Absatz1 Nr. 4 BbgPBWoG
Gesetz über das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen
Je nach Standort der Wohnform:
- Postfach 10 01 23
03001 Cottbus
- Postfach 19 51
15209 Frankfurt (Oder)
- Postfach 60 15 51
14415 Potsdam