Dienstleistung
Fahrzeugscheinheft für Probefahrten und Überführungsfahrten (06er-Kennzeichen) Ausgabe
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Ausführliche Beschreibung
Ein besonderes Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen kann durch die Zulassungsbehörde einem zuverlässigen Kraftfahrzeughersteller, einem zuverlässigen Kraftfahrzeugteilehersteller, einer zuverlässigen Kraftfahrzeugwerkstatt, einem zuverlässigen Kraftfahrzeughändler, und einem zuverlässigen Hersteller von zulassungspflichtigen Anhängern zugeteilt werden. Das rote Kennzeichen besteht aus dem Ortskennzeichen und einer mit „06“ beginnenden Erkennungsnummer. Mit dem roten Händlerkennzeichen sind nur Prüfungsfahrten, Probefahrten oder Überführungsfahrten zulässig.
Für jedes Fahrzeug, das ein rotes Kennzeichen führt, ist vom Inhaber des roten Kennzeichenschilds eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zur Beschreibung des Fahrzeuges zu verwenden, wobei die Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig einzutragen sind. Das Fahrzeugscheinheft ist von der das Fahrzeug führenden Person bei jeder Fahrt mit zuführen. Über jede Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeuges, sowie die Fahrzeug- Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind vom Inhaber des roten Kennzeichenschilds vor dem jeweiligen Fahrtantritt vorzunehmen, Angaben zum Ende der Fahrt und zu der Fahrtstrecke dürfen auch unverzüglich nach Fahrtende eingetragen werden. Die Aufzeichnungen sind vom Inhaber des roten Kennzeichenschilds ein Jahr lang nach Erstellung aufzubewahren.
Das rote Kennzeichenschild hat der Inhaber mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich zur Entwertung vorzulegen, wenn
1. die Frist, für die das rote Kennzeichen zugeteilt worden ist, abgelaufen ist,
2. der Inhaber das rote Kennzeichen nicht mehr benötigt oder
3. der Inhaber seinen Wohnsitz oder seinen Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können Sie bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde nachfragen. So entscheidet die Zulassungsbehörde insb. auch, welche Unterlagen zum Nachweis Ihrer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich sind.
Voraussetzungen
Sie müssen Fahrzeughändler oder Fahrzeughersteller sein. Zudem müssen Sie seitens der Zulassungsbehörde als zuverlässig eingestuft werden.
Verfahrensablauf
Es ist ein entsprechender Antrag bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde erforderlich.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte