Dienstleistung
Fahrzeugscheinheft für Oldtimer Ausgabe
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Ausführliche Beschreibung
Eine zuverlässige Person, die mit einem Oldtimer an einer Veranstaltung teilnimmt, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient, benötigt hierfür sowie für die Anfahrt zu und die Abfahrt von einer solchen Veranstaltung keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung für das betreffende Oldtimer-Fahrzeug, wenn es ein rotes Oldtimerkennzeichen führt. Dies gilt auch für eine Probefahrt, eine Überführungsfahrt und für eine Fahrt zum Zweck der Reparatur oder Wartung des betreffenden Fahrzeuges sowie für eine Fahrt zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich einer Fahrt zu einer Oldtimerveranstaltung. Bei allen Fahrten muss das Fahrzeug verkehrssicher sein.
Zudem müssen Sie seitens der Zulassungsbehörde als zuverlässig eingestuft werden.
Das rote Oldtimerkennzeichen darf nur an dem Fahrzeug verwendet werden darf, für das es ausgegeben wurde. Das Fahrzeugscheinheft ist von der das Fahrzeug führenden Person bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Für jedes Fahrzeug, das ein Oldtimerkennzeichen führt, ist vom Inhaber des roten Kennzeichenschilds eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu verwenden, wobei die Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig einzutragen sind. Über jede Fahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen u.a. das verwendete rote Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer, sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können Sie bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde nachfragen. So entscheidet die Zulassungsbehörde insb. auch, welche Unterlagen zum Nachweis Ihrer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich sind.
Voraussetzungen
Sie müssen Halter eines Oldtimers sein. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das zum Zeitpunkt seiner Begutachtung als Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Zudem müssen Sie seitens der Zulassungsbehörde als zuverlässig eingestuft werden.
Verfahrensablauf
Es ist ein entsprechender Antrag bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde erforderlich.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte