Dienstleistung
Anhängerverzeichnis Änderung
Haben Sie für Ihre Fahrzeuganhänger ein Anhängerverzeichnis? Wenn einzelne Anhänger wegfallen oder neue dazukommen, müssen Sie das Anhängerverzeichnis entsprechend ändern.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Fristen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 2,60
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebühr: EUR 1,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses führt alle auf Sie zugelassenen Anhänger auf. Das Anhängerverzeichnis ersetzt alle Zulassungsbescheinigungen Teil 1.
Wenn sich die Anzahl Ihrer Anhänger ändert, müssen Sie Ihr Anhängerverzeichnis ändern. Sie müssen der zuständigen Behörde melden, wenn Sie:
- Anhänger neu zulassen
- Anhänger abmelden
Dann wird das Anhängerverzeichnis entsprechend berichtigt oder ergänzt.
Ebenso müssen Sie Änderungen melden, die Bestandsfahrzeuge betreffen, zum Beispiel:
- Änderungen zum Standort der Fahrzeuge
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen
Für die Änderungen müssen Sie das Anhängerverzeichnis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wenn Sie Mehrfachausfertigungen beantragt haben, müssen Sie diese ebenso vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörden nachgefragt werden.
Voraussetzungen
Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Das Verzeichnis kann zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt werden. Eine Beantragung ist jedoch nicht verpflichtend.
Verfahrensablauf
Es ist ein Antrag bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde erforderlich.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte