Erfüllt Ihr Fahrzeug nicht mehr die gesetzlichen Vorschriften? Dann kann die Zulassungsbehörde Ihnen die Fahrzeugnutzung verbieten oder einschränken.


Die Frist wird Ihnen ggf. die Zulassungsbehörde mitteilen.


Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen oder halten, das nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann die Zulassungsbehörde:

  • Ihnen eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder
  • den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen einschränken oder verbieten.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Fahrzeug:

  • schwere technische Mängel aufweist
  • keine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung hat
  • über keinen Versicherungsschutz verfügt

Wenn die Zulassungsbehörde Zweifel daran hat, ob Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann sie anordnen, dass Sie:

  • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Stelle vorlegen oder
  • das Fahrzeug vorführen

Wenn Ihnen der Betrieb Ihres Fahrzeuges verboten ist, sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich für Fahrten:

  • zur Zulassungsstelle
  • zur Hauptuntersuchung
  • zu einer Gutachtenstelle

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nutzen, obwohl die Zulassungsstelle dies untersagt hat, machen Sie sich strafbar. Das kann zu einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister (Punkten in Flensburg) führen.


Die Zulassungsbehörde wird Ihnen im Einzelfall mitteilen, welche Unterlagen erforderlich sind (z.B. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen).


Ihr Fahrzeug entspricht z.B. durch Umbauten, nicht mehr den geltenden Vorschriften.  


Die Zulassungsbehörde wird Ihnen mitteilen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr den geltenden Vorschriften entspricht oder Zweifel bestehen, dass Ihr Fahrzeug noch den geltenden Vorschriften entspricht. In der Mitteilung wird auch das weitere Verfahren geschildert.


Widerspruch


Wenn Ihnen ein anderes Fahrzeug auffällt, dass in Ihren Augen nicht mehr die Zulassungsvoraussetzung erfüllt, können Sie die zuständige Zulassungsbehörde darüber informieren. Das ist zum Beispiel möglich bei:

  • Hauptuntersuchung (HU) abgelaufen, der sogenannte TÜV
  • offensichtliche technische Mängel

Landkreise und kreisfreie Städte


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