Dienstleistung
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung mit Wechselkennzeichen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Nr. 224 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Ausführliche Beschreibung
• Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Wechselkennzeichen abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder durch Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Ebenfalls können Sie Ihr Fahrzeug über i-Kfz online abmelden. Bei Wechselkennzeichen ist der fahrzeugbezogene Teil, der die Stempelplakette trägt, und, wenn mit diesem Kennzeichen kein weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt, auch der gemeinsame Kennzeichenteil zur Entstempelung vorzulegen.
Wenn Sie das Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e verschrotten lassen, brauchen Sie für die Abmeldung den Verwertungsnachweis der Autoverwertung, der die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens oder die Zulassungsbescheinigung Teil I,
Bei Wechselkennzeichen ist der fahrzeugbezogene Teil, der die Stempelplakette trägt, und, wenn mit diesem Kennzeichen kein weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt, auch der gemeinsame Kennzeichenteil zur Entstempelung vorzulegen
Verfahrensablauf
Sie können eine Außerbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeugs vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder online beantragen.
Bei Wechselkennzeichen ist der fahrzeugbezogene Teil, der die Stempelplakette trägt, und, wenn mit diesem Kennzeichen kein weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt, auch der gemeinsame Kennzeichenteil zur Entstempelung vorzulegen.
Bei der Online-Außerbetriebsetzung muss der Sicherheitscode der Stempelplakette des gemeinsamen Kennzeichenteils erfasst werden, wenn kein weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt.
Mit der Außerbetriebsetzung dürfen Sie Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte