Auf die Fahrerlaubnis verzichten.


Richtet sich im Einzelfall nach GebOSt


Sie können auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten. Dies kann z.B. aus Altersgründen oder wegen Mängeln in der Fahreignung erfolgen.


Abgabe einer einseitigen Willenserklärung. Schriftform ist erforderlich.


Persönliches Erscheine in der Fahrerlaubnisbehörde ist erforderlich. Abgabe der Verzichtserklärung. Ggf. ist in der Behörde ein Formblatt vorhanden.


Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt des Hauptwohnsitzes.


Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt des Hauptwohnsitzes.