Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern.


Geltungsdauer:  5 Jahre

Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes beantragt werden.


Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) GebOSt - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


Abhängig vom Einzelfall


Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE (schwerer LKW ggf. mit Anhänger), C1 oder C1E (leichter LKW bis 7,5 t ggf. mit Anhänger) , D, DE, (Bus ggf. mit Anhänger D1 oder D1E (Bus bis 16 Fahrgastplätze ggf. mit Anhänger) erweitern.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.


  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
  • Ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)
  • bisheriger Führerschein
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Der Nachweis darf bei Antragstellungdarf nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die D-Klassen: ein leistungspsychologisches Gutachten. Dieses darf nicht älter als ein Jahr sein.
  • bei den D-Klassen: Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)

  • Erforderlich ist für alle (Erweiterungs)Fahrerlaubnisklassen der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B.
  • Sie müssen das für die jeweilige Klasse erforderliche Mindestalter erreicht haben.
    • C, CE: 21 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen 18 Jahre)
    • C1, C1E: 18 Jahre
    • D, DE: 24 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen jünger)
    • D1, D1E: 21 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen 18 Jahre)
  • Sie müssen Ihr Sehvermögen mittels augenärztlicher Untersuchung nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Lkw bzw. Bussen vorlegen.
  • Bei den D Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis und ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.
  • Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.
  • Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE werden auf 5 Jahre befristet und anschließend gegen eine ärztliche Untersuchung jeweils um weitere 5 Jahre befristet.
  • Bei den D Klassen ist bei einer Verlängerung eine weitere positive augenärztliche Untersuchung und ärztliche Untersuchung hinsichtlich der Eignung erforderlich. Ab dem 50. Lebensjahr ist für eine weitere Verlängerung ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.
  • Das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse wird ebenfalls vorausgesetzt.

Sie müssen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.


Widerspruch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde


Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt Ihres Wohnsitzes.


Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt Ihres Wohnsitzes.


Führerschein