Dienstleistung
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
Haben Sie im Rahmen Ihrer Arbeit bei der Polizei, Bundeswehr, der Bundespolizei eine Dienstfahrerlaubnis erworben, können Sie sich diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Haben Sie im Rahmen Ihrer Arbeit bei der Polizei, Bundeswehr, der Bundespolizei eine Dienstfahrerlaubnis erworben, können Sie sich diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sobald im zivilen Bereich ein Kraftfahrzeug geführt werden soll, ist eine reguläre Fahrerlaubnis erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall.
Ausführliche Beschreibung
Arbeiten Sie für die Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei können Sie im Rahmen Ihrer Arbeitstätigkeit eine Dienstfahrerlaubnis erhalten, auch Dienstführerschein genannt.
Diese Dienstfahrerlaubnis berechtigt Sie dazu, bestimmte Dienstfahrzeuge zu fahren, solange Sie im Dienst sind.
Möchten Sie auch privat ein Fahrzeug führen, benötigen Sie eine allgemeine Fahrerlaubnis. Sie können ihre Dienstfahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Erneute Prüfungen sind für die Umschreibung nicht notwendig. Dazu zählen zum Beispiel:
- Untersuchungen zur allgemeinen Eignung und zum Sehvermögen
- Schulung in Erster Hilfe
- Fahrprüfung
Arbeiten Sie für die Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei können Sie im Rahmen Ihrer Arbeitstätigkeit eine Dienstfahrerlaubnis erhalten, auch Dienstführerschein genannt.
Diese Dienstfahrerlaubnis berechtigt Sie dazu, bestimmte Dienstfahrzeuge zu fahren, solange Sie im Dienst sind.
Möchten Sie auch privat ein Fahrzeug führen, benötigen Sie eine allgemeine Fahrerlaubnis. Sie können ihre Dienstfahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Erneute Prüfungen sind für die Umschreibung nicht notwendig. Dazu zählen zum Beispiel:
- Untersuchungen zur allgemeinen Eignung und zum Sehvermögen (es sei denn, dass die Art der Fahrerlaubnis eine entsprechende Prüfung ohnehin - ggf. turnusmäßig -vorsieht, z.B. bei LKW oder Bus-Fahrerlaubnissen)
- Schulung in Erster Hilfe
- Fahrprüfung
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Dienstführerschein
- gegebenenfalls vorhandene allgemeine Fahrerlaubnis, falls diese durch die Umschreibung um weitere Klassen erweitert werden soll
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Dienstführerschein
- gegebenenfalls vorhandene allgemeine Fahrerlaubnis, falls diese durch die Umschreibung um weitere Klassen erweitert werden soll
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültig Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über eine erteilte Dienstfahrerlaubnis.
- Sie besitzen eine gültig Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über eine erteilte Dienstfahrerlaubnis.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Nach der Vorlage aller notwendiger Unterlagen wird die Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt.
Der fertige Führerschein wird ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.
Formulare
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Dienstführerschein
- gegebenenfalls vorhandene allgemeine Fahrerlaubnis, falls diese durch die Umschreibung um weitere Klassen erweitert werden soll
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Zuständige Stelle
Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Dienstfahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend Personalausweis).
Ansprechpunkt
Fahrerlaubnisbehörde