Dienstleistung
Zuschuss für Kita- und Klassenfahrten durch Grundschule/Kita beantragen
Wenn Sie als Schule oder Kita einen Zuschuss für eine mehrtägige Klassenfahrt/Gruppenfahrt beantragen möchten, können Sie diesen Zuschuss beim Landkreis oder gegebenenfalls einer kreisfreien Stadt oder amtsfreien Gemeinde beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gemäß Regelung in regionaler Richtlinie
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Für einen Zuschuss zu einer mehrtägigen Klassenfahrt für Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für eine mehrtägige Gruppenfahrt einer Kindertageseinrichtung kann nach Maßgabe einer regionalen Richtlinie ein Antrag gestellt werden.
Den Antrag auf Förderung stellen die Klassenlehrerinnen oder die Klassenlehrer bzw. die Erzieherinnen oder die Erzieher unter Verwendung des Antragsformulars vor Beginn der Klassen- bzw. Gruppenfahrt beim Landkreis oder gegebenenfalls einer kreisfreien Stadt oder amtsfreien Gemeinde.
Eine Antragstellung nach bzw. mit Beginn der Klassen- bzw. Gruppenfahrt führt zum Ausschluss.
Der Antrag muss durch die jeweilige Leitung befürwortet sein. Mit der Antragstellung ist die Teilnehmerliste einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Gemäß Kreistagsbeschluss
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Teilnehmerliste
- Buchungsbestätigung
Voraussetzungen
- Antragssteller können nur Klassenlehrerinnen oder die Klassenlehrer bzw. Erzieherinnen oder die Erzieher von Grundschulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen sein
- Doppelförderung ist ausgeschlossen
- Näheres regelt die regionale Richtlinie
Verfahrensablauf
Der Zuschuss kann schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular ist zu verwenden. Nach Antragsprüfung erfolgt die Bescheiderteilung.
Die Antragsfrist ist zu beachten.
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.
Zuständige Stelle
Landkreis oder gegebenenfalls kreisfreie Stadt oder amtsfreie Gemeinde