Dienstleistung
Fahrzeug-Altbatterien Entsorgung
Alte Starterbatterien oder auch Fahrzeugbatterien können kostenfrei und gegen Pfanderstattung bei dem Vertreiber zurückgegeben werden, bei dem ein Neukauf erfolgte.
Welche Gebühren fallen an?
Die Rückgabe von Starterbatterien an Händler, Vertreiber oder öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger erfolgt in der Regel kostenfrei.
Unter besonderen Voraussetzungen kann die Erstattung des Batteriepfandes erfolgen.
Ausführliche Beschreibung
Starterbatterie oder auch Fahrzeugbatterie, ist eine Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung ausgelegt ist und die bei Fahrzeugen, anderen Verkehrsmitteln oder Maschinen auch zu Zusatz- oder Backup-Zwecken eingesetzt werden kann.
Damit ist nicht die Elektrofahrzeugbatterie gemeint, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen ausgelegt ist.
Starterbatterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Beim Kauf einer neuen Starterbatterie ist ein Pfand von 7,50 Euro zu erheben. Die Pfanderstattung erfolgt dann bei Rückgabe der Starteraltbatterie.
Vertreiber von Starterbatterien müssen für Starteraltbatterien kostenfreie Rückgabemöglichkeiten anbieten (Bsp.: Fachgeschäfte für Autoteile, Auto-Werkstätten, Baumärkte).
Dies gilt auch für den Kauf im Onlinehandel.
Auch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nehmen in der Regel Starterbatterien zurück, beispielsweise über Schadstoffmobile oder auf Wertstoffhöfen. Näheres regelt die jeweilige Abfallentsorgungssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 Absatz 2 Batteriegesetz (BattG)
VERORDNUNG (EU) 2023/1542 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG
Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz — Batt-EU-AnpG)
Hinweise (Besonderheiten)
Starterbatterien enthalten giftiges Blei, umweltschädliche Zusätze und ätzende Säure. Deshalb ist es streng untersagt, sie "wild" zu entsorgen oder einfach in den Hausmüll zu werfen: Sie sind kein Abfall, sondern enthalten wichtige Rohstoffe, die wiederverwendet werden können. Rund 99 Prozent des Materials von Gehäuse und Innenleben können wiederaufbereitet werden.
Deshalb gilt auch für Starterbatterien die Produktverantwortung der Hersteller: diese müssen die Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung organisieren.
Zuständige Stelle
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Händler von Starterbatterien
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger