Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle mittels Restabfallbehälter bei Ihrem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Ummelden wenn bestimmte Voraussetzungen hierfür vorliegen. 


Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers


Keine festgelegte Dauer, i. d. R. wenige Tage zur Bearbeitung sowie 1-2 Wochen für die Änderung bzw. Auslieferung der Müllbehälter


Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Regelungen zur Entsorgung von Restabfall sind in den jeweiligen kommunalen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Hierunter fallen zum Beispiel auch Modalitäten zur An-, Ab und Ummeldung von Abfallbehältern, das vorzuhaltende Behältervolumen oder der Leerungsrhythmus, 

Die Ummeldung bzw. Änderung einer Restmülltonne ist ggf.  nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.  Dies kann zum Beispiel sein:

  • Veränderung der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
  • die Größe der Restmülltonne reicht dauerhaft nicht aus oder
  • die Restmülltonne ist beschädigt.

zuständig: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger


Voraussetzungen zur Ummeldung oder Änderung von Restabfallbehältern von der jeweiligen Systemabfuhr sind in den jeweiligen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen festgeschrieben

  • Ggf. kann die Abmeldung nur durch bestimmte Personengruppen erfolgen (z.B. Grundstückseigentümer, Vermieter)

• Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger


Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

• vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,

• die Abfallgebühren,

• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle),

• die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit) und

die An-, Ab- und Ummeldung sowie Änderung von Abfallbehältern.


Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger


Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger

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