Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.


Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Keine festgelegte Dauer, i. d. R. wenige Tage zur Bearbeitung sowie 1-2 Wochen für die Änderung bzw. Auslieferung der Müllbehälter


Soweit der jeweilige öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger eine haushaltnahe Papiertonne eingerichtet hat, sind die Modalitäten zur Aufstellung, Leerung und Änderung der Behälter sowie die Änderung der Abholungen in der Abfallentsorgungssatzung geregelt. So können Sie zum Beispiel die Größe der Papiertonne ändern oder bei etwaige  Beschädigungen oder beim Verschwinden Ihrer Papiertonne eine Änderung beantragen, sofern der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dies anbietet.


Für die haushaltsnah aufgestellten Sammelbehälter für Pappe, Papier besteht ein Änderungsbedarf.

Die Voraussetzungen zur Änderung der Abfallbehälter in ihrer Größe, Art und ggf. Abfuhrrhythmus sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzungen zu entnehmen.

Möglicherweise können Änderungen nur unter bestimmten Bedingungen und durch bestimmte Personengruppen vorgenommen werden.

• zuständig: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger


Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Behältersysteme, Systemabfuhr und Leerungsrhythmus, deren Änderungen sowie Abmeldungen hierzu sowie Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Wertstoff- und Recyclinghöfen).