Dienstleistung
Metallabfälle Entsorgung
Metallabfälle sind getrennt zu halten und einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Zuständig hierfür sind in erster Linie die öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger.
Ausführliche Beschreibung
Die Entsorgung von Metallabfällen erfolgt in erster Linie durch die öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger. Metallabfälle sind getrennt zu halten und einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Zu des Metallabfällen gehören zum Beispiel:
- Fahrräder, Kinderwagen, Regalteile, Wäscheständer,
- Werkzeugkisten,
- Kerzenständer, Kochtöpfe,
- Pfannen und Besteck aus Metall
Zu den Metallabfällen gehören u.a. nicht:
- Alle Arten von Elektrogeräten, Bauabfälle und Bauschutt sowie Teile von Autos und Krafträdern
Meist haben die öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger Holsysteme eingerichtet. Darüber hinaus können Metallabfälle an den Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Einzelheiten sind in den jeweiligen Entsorgungssatzungen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt.
Verfahrensablauf
Die Einzelheiten zur Entsorgung von Metallabfällen sind den Entsorgungssatzungen der jeweiligen öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger zu entnehmen.
Zuständige Stelle
Öffentlich – rechtliche Entsorgungsträger