Metallabfälle sind getrennt zu halten und einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Zuständig hierfür sind in erster Linie die öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger.


Die Entsorgung von Metallabfällen erfolgt in erster Linie durch die öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger. Metallabfälle sind getrennt zu halten und einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Zu des Metallabfällen gehören zum Beispiel:

  • Fahrräder, Kinderwagen, Regalteile, Wäscheständer,
  • Werkzeugkisten,
  • Kerzenständer, Kochtöpfe,
  • Pfannen und Besteck aus Metall

Zu den Metallabfällen gehören u.a. nicht:

  • Alle Arten von Elektrogeräten, Bauabfälle und Bauschutt sowie Teile von Autos und Krafträdern

Meist haben die öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger Holsysteme eingerichtet. Darüber hinaus können Metallabfälle an den Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Einzelheiten sind in den jeweiligen Entsorgungssatzungen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt.


Die Einzelheiten zur Entsorgung von Metallabfällen sind den Entsorgungssatzungen der jeweiligen öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger zu entnehmen.


Öffentlich – rechtliche Entsorgungsträger


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