Kunststoffabfälle sind getrennt zu halten und einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Zuständig hierfür sind in erster Linie die öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger.


Siehe Gebührensatzung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger


Kunststoffabfälle sind Werkstoffe, die aus Polymeren, einem chemischen Stoff bestehen und als Plastikabfälle bekannt sind. Kunststoffe finden sich in fast allen Produkten, wie bspw. Fahrradreifen, Fischernetze, Gartenstühle, Gießkannen, Waschschüsseln, Abdeckfolie. Kunststoffabfälle können Sie auf den Recycling-Stationen abgeben. Darüber hinaus können auch  Verpackungen aus Kunststoff bestehen.

Kunststoffabfälle sollen getrennt gehalten und getrennt entsorgt werden.

Zuständig hierfür sind in erster Linie die öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger.


Öffentlich – rechtliche Entsorgungsträger


Wertstoff, Abfälle aus Haushaltungen, Kunststoffabfall, Entsorgung von Kunststoffabfall, Entsorgung großer Kunststoffteile, Verpackungen aus Kunststoff, Kunststoffverpackungen