Dienstleistung
Bioabfälle Abholung Anmeldung Weihnachtsbäume
Für die Entsorgung der Bioabfälle (so auch Weihnachtsbäume) aus privaten Haushaltungen ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig. Die Abholung kann beim jeweiligen öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger angemeldet werden, sofern dieser die Leistung anbietet.
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Ausführliche Beschreibung
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie über vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Grünschnitt, Weihnachtsbäume).
Voraussetzungen
Es handelt sich um Bioabfälle (Weihnachtsbäume) aus privaten Haushaltungen. Der jeweilige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bietet die Abholung der Weihnachtsbäume in der Regel an bestimmten Tagen eines Kalenderjahres an.
Sofern auch eine individuelle Abholung von Weihnachtsbäumen möglich ist, so kann die Abholung angemeldet werden.
Wie die Abholung angemeldet werden kann, ist der jeweiligen Abfallentsorgungssatzung zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
• vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Biotonne, Weihnachtsbäume, die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Wertstoff- und Recyclinghöfen oder Kompostanlagen),
• Abfallgebühren,
• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle),
• die Müllbehälter (zum Beispiel Pflicht-Biotonne, freiwillige Biotonne, Bestellmöglichkeit) sowie
die Modalitäten zur An- und Abmeldung der Abholung
Zuständige Stelle
Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger