Wenn Sie bei Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abholung Ihrer Bioabfälle angemeldet haben, können Sie die Abholung auch wieder abbestellen.


Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie über vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Grünschnitt).


  • Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt.
  • Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an.
  • Sie haben bei Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abholung Ihrer Bioabfälle angemeldet und möchten nun die Abholung wieder abmelden.

Die Verfahren zur Änderung der Bioabfallbehälter in ihrer Größe, Art und ggf. Abfuhrrhythmus sind in der jeweiligen Abfallentsorgungssatzung der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt.


Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger


Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger

Abfall, Abfälle, braune Tonne, Müll, Wertstoff, Biomüll, Biotonne