Dienstleistung
Bau- und Abbruchabfälle Abholung Anmeldung
Für die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen Ihre öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger zuständig ist. Die Modalitäten hierzu sind in den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Gebührensatzungen geregelt.
Welche Gebühren fallen an?
Etwaige Kosten sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Gebührensatzungen zu entnehmen. Darüber hinaus können Kosten auch in gesonderten Benutzungsordnungen geregelt sein.
Ausführliche Beschreibung
Bau- und Abbruchabfälle können an den Recyclinghöfen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgegeben werden. Die Abfälle sind möglichst getrennt zu sammeln:
- Kunststoff (Rohre, Verkleidungen, etc.)
- Glas (Fenster einschließlich Rahmen, Glastüren, einzelne Scheiben)
- Fließen und Keramik (Bad- und Küchenfließen, WC-Becken, Waschbecken)
- Metall (Wasser- und Heizungsrohre ohne Ummantelung)
- Dämmmaterial
- Bauschutt (Beton, Putze, Ziegel)
Näheres ist den Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu entnehmen.
Voraussetzungen
Es sind die entsprechenden Hinweise der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beachten.
Zuständige Stelle
Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger
Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger