Für die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen Ihre öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger zuständig ist. Die Modalitäten hierzu sind in den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Gebührensatzungen geregelt.


Etwaige Kosten sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Gebührensatzungen zu entnehmen. Darüber hinaus können Kosten auch in gesonderten Benutzungsordnungen geregelt sein.


Bau- und Abbruchabfälle können an den Recyclinghöfen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgegeben werden. Die Abfälle sind möglichst getrennt zu sammeln:

  • Kunststoff (Rohre, Verkleidungen, etc.)
  • Glas (Fenster einschließlich Rahmen, Glastüren, einzelne Scheiben)
  • Fließen und Keramik (Bad- und Küchenfließen, WC-Becken, Waschbecken)
  • Metall (Wasser- und Heizungsrohre ohne Ummantelung)
  • Dämmmaterial
  • Bauschutt (Beton, Putze, Ziegel)

Näheres ist den Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu entnehmen.


Es sind die entsprechenden Hinweise der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beachten.


Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger


Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger

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