Dienstleistung
Geräte-Altbatterien Rücknahme
Sie können Geräte-Altbatterien kostenlos im Einzelhandel oder bei freiwilligen Rücknahmestellen zurückgeben.
Darüber hinaus können Gerätealtbatterien bei den öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben werden.
Welche Gebühren fallen an?
- kostenlos
Ausführliche Beschreibung
Unter Batterien versteht man nicht (oder nur sehr begrenzt) wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie. Man bezeichnet diese auch als Primärzellen. Das Batteriegesetz klassifiziert Batterien nach ihrem Einsatzgebiet. Man unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.
Unter Akkumulatoren versteht man wiederaufladbare Speicherelemente, auch Sekundärzellen genannt. Auch mehrere zusammengeschaltete Sekundärzellen werden als Batterie bezeichnet. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über die Restabfälle untersagt.
Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels).
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten zudem die Entsorgung der Geräte-Altbatterien als gefährliche Abfälle über Sammelstellen/ Schadstoffmobile und Wertstoffhöfe an.
Darüber hinaus sind aus Elektrogeräten entfernbare Batterien zu entnehmen und getrennt zu entsorgen.
Zuständig: öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger, Händler, Vertreiber
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 Batteriegesetz (BattG)
VERORDNUNG (EU) 2023/1542 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG
Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz — Batt-EU-AnpG)
Voraussetzungen
Sie können dem Vertreiber die Geräte-Altbatterien, die er als Neubatterien sowohl ständig als auch nur zeitweise im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich zurückgeben. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich dabei auf haushaltsübliche Mengen.
Darüber hinaus sammelt der öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger Gerätealtbatterien an den Schadstoffmobilen oder Wertstoffhöfen.
Weiterführende Informationen
Die Hersteller von Gerätebatterien werden mit der Einrichtung von Batterierücknahmesystemen ihrer Produktverantwortung gerecht und sorgen für die Sammlung, Verwertung oder umweltgerechte Beseitigung der Geräte-Altbatterien. Ein Verzeichnis der derzeit genehmigten Rücknahmesysteme findet sich auf den Seiten der "stiftung elektro-altgeräte register (ear)"
Die Rücknahmesysteme bedienen sich in der Regel Drittbeauftragter, das heißt Logistik- oder Entsorgungsunternehmen, die für sie Batterien zurücknehmen und die Verwertungspflichten erfüllen.
stiftung elektro-altgeräte register (ear)
Informationen zu Geräte-Altbatterien auf der Webseite des Bundesumweltministeriums
Hinweise (Besonderheiten)
Viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bieten die Entsorgung der Geräte-Altbatterien auch über Wertstoffhöfe oder Schadstoffmobile an.
Gerätealtbatterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Die Rücknahme erfolgt durch Händler und Vertreiber.
Zuständige Stelle
Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger, Händler, Vertreiber
Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger